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   BPatG, 25.10.2001 - 25 W (pat) 12/01   

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BPatG, 25.10.2001 - 25 W (pat) 12/01 (https://dejure.org/2001,25624)
BPatG, Entscheidung vom 25.10.2001 - 25 W (pat) 12/01 (https://dejure.org/2001,25624)
BPatG, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 25 W (pat) 12/01 (https://dejure.org/2001,25624)
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  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 25.10.2001 - 25 W (pat) 12/01
    Für die Entscheidung kann dies jedoch dahinstehen, da die Schutzunfähigkeit einzelner Bestandteile weder unter dem Gesichtspunkt der fehlenden Unterscheidungskraft noch unter dem einer beschreibenden Angabe im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gegen die Eintragungsfähigkeit der Gesamtbezeichnung spricht, zumal der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen regelmäßig ohne eine zergliedernde und analysierende Betrachtung in seiner Gesamtheit aufnimmt (ständige Rechtsprechung, vgl BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH; zu Mehrwortmarken BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION mwN).

    Die angemeldete Kombinationsmarke besteht nicht im Sinne dieser Vorschrift ausschließlich aus Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Beschaffenheit, Bestimmung oder sonstiger Merkmale der beanspruchten Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl BGH MarkenR 2000, 420, 421 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; WRP 2000, 1140, 1141 "Bücher für eine bessere Welt" mwN).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 25.10.2001 - 25 W (pat) 12/01
    Zu prüfen ist, ob die angemeldete Marke in ihrer Gesamtheit einen primär beschreibenden Inhalt oder einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen so stark im Vordergrund stehenden Sinngehalt hat, daß der Gedanke an einen Herkunftshinweis fern liegt oder ob ihr darüber hinaus ein betriebskennzeichnender Charakter zukommt, wobei nach der Rechtsprechung des BGH eine noch so geringe Unterscheidungskraft zur Überwindung dieses Schutzhindernisses ausreichen soll (vgl BGH MarkenR 2001, 368, 369 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten" mwN).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 25.10.2001 - 25 W (pat) 12/01
    Die angemeldete Kombinationsmarke besteht nicht im Sinne dieser Vorschrift ausschließlich aus Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Beschaffenheit, Bestimmung oder sonstiger Merkmale der beanspruchten Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl BGH MarkenR 2000, 420, 421 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; WRP 2000, 1140, 1141 "Bücher für eine bessere Welt" mwN).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 25.10.2001 - 25 W (pat) 12/01
    Für die Entscheidung kann dies jedoch dahinstehen, da die Schutzunfähigkeit einzelner Bestandteile weder unter dem Gesichtspunkt der fehlenden Unterscheidungskraft noch unter dem einer beschreibenden Angabe im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gegen die Eintragungsfähigkeit der Gesamtbezeichnung spricht, zumal der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen regelmäßig ohne eine zergliedernde und analysierende Betrachtung in seiner Gesamtheit aufnimmt (ständige Rechtsprechung, vgl BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH; zu Mehrwortmarken BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION mwN).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 25.10.2001 - 25 W (pat) 12/01
    Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Anmeldung erfaßten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (st. Rspr, vgl BGH MarkenR 2001, 209, 210 "Test it"; MarkenR 2001, 306, 307 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER" jeweils mwN).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 25.10.2001 - 25 W (pat) 12/01
    Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Anmeldung erfaßten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (st. Rspr, vgl BGH MarkenR 2001, 209, 210 "Test it"; MarkenR 2001, 306, 307 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER" jeweils mwN).
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